Insolvenzverfahren

Wenn eine Unternehmenskrise soweit fortgeschritten ist, dass eine Sanierung außerhalb einer Insolvenz nicht mehr möglich ist, bietet das neue Insolvenzrecht inzwischen weitreichende Lösungsansätze und erhebliche Gestaltungsspielräume für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens.

Stand in der Vergangenheit ausschließlich der Gläubigerschutz im Vordergrund, welcher oft zu einer Zerschlagung des Unternehmens führte, zielt das neue Insolvenzrecht auch auf einen Erhalt des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze ab.

Ein Insolvenzverfahren ist dabei nicht mehr zwingend mit einem vollständigen Kontrollverlust für die Geschäftsleitung verbunden. Die Insolvenzordnung bietet nunmehr Möglichkeiten, auch in einem Insolvenzverfahren die Geschicke des Unternehmens weiterhin maßgeblich zu beeinflussen, in dem ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren eingeleitet wird.

In zahlreichen Projekten haben wir gemeinsam mit dem Unternehmen und unserem Netzwerk aus Insolvenzrechtsexperten Lösungen gefunden, um auch in solch schwierigen Ausgangslagen die für alle Beteiligten bestmöglichen Lösungen zu identifizieren und umzusetzen.

Gunnar Dresen

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Langjährige Erfahrung in führenden Managementpositionen in internationalen Konzernen und mittelständischen Unternehmen, Planungs- und Reporting-Systeme, Beteiligungs- und Projekt-Controlling, Strukturierung von Finanzierungen, Integrationsmanagement

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Planungsrechnungen, Sanierungskonzepte, Strukturierung und Begleitung von Insolvenzverfahren, Investorenprozesse, Interim-Management