Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Massive Umsatzeinbrüche, unterbrochene Lieferketten und Einschränkungen im operativen Geschäftsbetrieb aufgrund von Schutzmaßnahmen bringen gerade mittelständische Unternehmen an ihre finanziellen Grenzen.
Durch den Einsatz des Instrumentes des Kurzarbeitergeldes können die Folgen für Unternehmen abgemildert und die Liquidität geschont werden.
Um den von der Coronakrise betroffenen Unternehmen kurzfristig weitere Unterstützung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung am 13.03.2020 im Eilverfahren Erleichterungen für den Zugang zu Kurzarbeitergeld beschlossen:
Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht folgende Maßnahmen vor:
(Bundesrat vom 13.03.2020)
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt muss noch erfolgen.
Weitere Informationen unter BundesratKOMPAKT sowie die Rede von Olaf Scholz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld.