Symbolbild für Sanierung. Nicht ohne Konzept.

Sanierung. Nicht ohne Konzept.

Sanierungskonzepte nach IDW S6. Fragen und Antworten.

3. Oktober 2021Bodo Mall#Restrukturierung

Ein Sanierungskonzept enthält alle Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und führt diese in einem umsetzbaren Projektplan zusammen.

In den letzten Jahren hat sich ein einheitlicher Standard für den Aufbau und den Inhalt eines solchen Konzeptes herausgebildet. Der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unter dem Namen "S6" entwickelte Standard definiert Aufbau und Inhalt eines Sanierungskonzeptes und ist zwischenzeitlich sowohl von Banken, als auch von Gerichten als gültiger Standard anerkannt worden.

In diesem Standard sind alle Anforderungen aus Entscheidungen des BGH berücksichtigt.

1. Welches sind die Zielgruppen für ein Sanierungskonzept nach IDW S6?

Banken

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken (MaRisk) legen fest, dass Banken Unternehmen in Krisensituationen nur bei der Sanierung begleiten dürfen, wenn eine positive Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens vorliegt und bezieht sich sowohl auf die Prolongation bestehender Kredite, als auch auf die Neuvergabe von Krediten. Dieses heißt konkret: Es muss ein Sanierungskonzept nach dem IDW S6 Standard vorliegen. Nur so kann die Bank sicherstellen, dass sie spätere Anfechtungsrisiken im Rahmen der Sicherheitenbestellung vermeidet. Auch kann sie ohne ein Sanierungskonzept Gefahr laufen, im Falle einer späteren Insolvenz des Kunden strafrechtlichen Risiken (Insolvenzverschleppung) oder Schadenersatzansprüchen Dritter ausgesetzt zu werden.

Unternehmen

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 15b Abs. 4 Insolvenzordnung für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dieses gilt nur nicht für die Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. In der Krise sollten Geschäftsführer daher die möglicherweise bereits entwickelten Ansätze zur Sanierung von einem qualifizierten Fachmann in einem Sanierungskonzept nach IDW S6 dokumentieren lassen, um sich im Falle einer dennoch eintretenden Insolvenz haftungsrechtlich abzusichern. Häufig wird die Erstellung eines Sanierungskonzeptes auch von Aufsichtsräten, Beiräten oder Gesellschaftern verlangt, um eine qualifizierte Aussage zu den Sanierungs-Chancen eines Unternehmens zu erhalten.

Lieferanten

Wer Zahlungen von seinem Kunden entgegennimmt, obwohl er weiß, dass sich dieser in einer (Liquiditäts-) Krise befindet, läuft große Gefahr im Falle einer späteren Insolvenz des Kunden, diese Zahlungen im Rahmen der sog. Insolvenzanfechtung wieder zurück zahlen zu müssen. Dem Lieferanten wird hierbei dann unterstellt, dass er aufgrund der Kenntnis der Krisensituation andere Gläubiger durch die Entgegennahme der Zahlungen mit Vorsatz geschädigt habe. Das Anfechtungsrisiko kann vermieden werden, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass ihm der Kunde ein schlüssiges Sanierungskonzept in Auszügen vorgelegt hat. Der BGH hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich entschieden, dass das Sanierungskonzept nicht vollumfänglich dem IDW S6-Standard entsprechen muss [IX ZR 285/16], zu dem geforderten „schlüssigen Sanierungskonzept“ gehören laut BGH jedoch auch zwingend die Beschreibung der Krisenursachen, die Maßnahmen zu deren Beseitigung und eine positive Fortführungsprognose.

Steuerberater / Anwälte

Ist ein Unternehmen in der Krise, sehen sich auch Steuerberater und Anwälte zunehmend haftungsrechtlichen Risiken ausgesetzt. So hat z.B. der BGH in seinem Urteil vom Januar 2017 [IX ZR 285/14] die Pflichten und Haftungsrisiken für Steuerberater, die für ein Unternehmen in der Krise einen Jahresabschluss erstellen deutlich verschärft (siehe hierzu auch HAFTUNG VON STEUERBERATERN - HINWEISPFLICHT DES STEUERBERATERS AUF EINEN MÖGLICHEN INSOLVENZGRUND). Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung zu Fortführungswerten aus. Der Steuerberater ist daher bei der Aufstellung des Jahresabschlusses verpflichtet zu prüfen, ob es Gründe gibt, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. Zudem hat er die Mandantin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die sich daran anknüpfende Prüfungspflicht hinzuweisen. Spätestens in einer solchen Situation empfiehlt sich die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und die Dokumentation in Form eines dem IDW S6 Standard folgenden Sanierungsgutachtens.

Investoren / Fonds

Institutionelle Investoren müssen jederzeit vollständige Transparenz über den wirtschaftlichen Zustand ihrer Beteiligungen haben. Geraten Unternehmen in eine Krisensituation und sind ggf. bereits Konzepte zur Überwindung der Krise entwickelt, so bedarf es auch hier regelmäßig einer Dokumentation in Form eines Gutachtens, welches üblicherweise ebenfalls dem IDW S6-Standard entsprechen wird.

2. Wie ist ein S6-Sanierungskonzept aufgebaut?

Zielsetzung eines Sanierungskonzeptes ist die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens. Hierzu wird in zwei Stufen vorgegangen.

Zunächst ist zu prüfen, ob rechtliche oder tatsächliche Gründe einer Fortführung des Unternehmens entgegenstehen – z.B. eine bereits bestehende Insolvenzantragspflicht. Das Ergebnis dieser ersten Phase ist der Nachweis der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.

Dann sind geeignete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln und zu dokumentieren. Gemäß den Anforderungen des IDW muss ein Sanierungskonzept folgende Fragen beantworten können:

Ist die Sanierung erfolgversprechend?

Wird das Unternehmen nach der Sanierung wieder wettbewerbs- und renditefähig sein und über eine angemessene Eigenkapitalausstattung verfügen?

Genügt das Sanierungskonzept den Anforderungen der Rechtsprechung und den regulatorischen Anforderungen?

Die Bestandteile eines Sanierungskonzeptes sind in Aufbau und Inhalt festgelegt. Damit das Konzept eine verlässliche Aussage über die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zulässt, müssen folgende Elemente enthalten sein:

  • Darstellung und Analyse der Unternehmenslage
  • Feststellung des Krisenstadiums
  • Analyse der Krisenursachen
  • Aussagen zur Unternehmensfortführung
  • Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Stadiengerechte Bewältigung der Unternehmenskrise
  • Integrierte Unternehmensplanung
  • Berichterstattung und zusammenfassende Schlussbemerkung

Handelt es sich bei dem Krisenunternehmen um ein kleines Unternehmen, so können einzelne weniger relevante Bestandteile sehr kurz abgehandelt werden, um den Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die Erstellung im Rahmen zu halten.

3. Warum DRESEN MALL?

Sanierungskonzepte von DRESEN MALL werden unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erstellt.

Beschränken sich auf das Wesentliche.

Sind umsetzungsorientiert und bauen auf der langjährigen Erfahrung als operative Sanierungsexperten auf. DRESEN MALL ist seit vielen Jahren eine auf Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen spezialisierte Beratungsgesellschaft.

Umsetzung ist der Schlüssel zum Erfolg. Daher sollten mit dieser anspruchsvollen Aufgabe nur Sanierungsexperten mit langjähriger Erfahrung nicht nur bei der Erstellung von Konzepten, sondern auch bei deren Entwicklung und Umsetzung betraut werden.