Eigenverwaltung: Voraussetzungen, Ablauf und Vorteile einfach erklärt

Inhaltsverzeichnis
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes registrierten die Amtsgerichte im Jahr 2025 insgesamt 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf rund 47,9 Milliarden Euro. Für Unternehmen gewinnt die frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Sanierungsoptionen daher weiter an Bedeutung.
Eine Insolvenz bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Die Eigenverwaltung bietet Geschäftsleiterinnen und -leitern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Sanierungsprozess selbst zu steuern und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Statt die Verantwortung an einen Insolvenzverwalter abzugeben, bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich handlungsfähig und wird durch einen gerichtlich bestellten Sachwalter begleitet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt.
- Ein Sachwalter überwacht das Verfahren.
- Ziel ist die nachhaltige Sanierung und Fortführung des Unternehmens.
- Eine frühzeitige Vorbereitung verbessert die Erfolgsaussichten erheblich.
Die Eigenverwaltung ist ein etabliertes Instrument zur Sanierung von Unternehmen in der Krise. Gleichzeitig ist sie an klare Voraussetzungen geknüpft und nicht für jede Situation geeignet. Wann das Verfahren sinnvoll ist, welche Chancen es bietet und worauf die Geschäftsleitung besonders achten sollte, erfahren Sie im Folgenden.
Was bedeutet „Sanierung in Eigenverwaltung“?
Die Begriffe Eigenverwaltung und Sanierung in Eigenverwaltung bezeichnen ein Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich behält.
Definition Eigenverwaltung
Die Sanierung in Eigenverwaltung ist ein besonderes Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen während des Verfahrens grundsätzlich selbst weiterführt. Ein gerichtlich bestellter Sachwalter begleitet und überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Die Eigenverwaltung wurde bereits 1999 mit der Insolvenzordnung eingeführt. Ihre praktische Bedeutung nahm jedoch erst mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)deutlich zu. Das ESUG trat am 1. März 2012 in Kraft mit dem Ziel, Insolvenzverfahren stärker als Instrument zur Unternehmenssanierung zu etablieren. Unternehmen sollten ermutigt werden, einen Insolvenzantrag frühzeitig zu stellen und dadurch die Chancen auf eine erfolgreiche Restrukturierung zu verbessern. Gleichzeitig stärkte das Gesetz die Mitwirkungsrechte der Gläubiger und erleichterte den Zugang zur Eigenverwaltung.
Heute zählt die Eigenverwaltung zu den etablierten Sanierungsinstrumenten des deutschen Insolvenzrechts. Welche Besonderheiten das Verfahren gegenüber einer Regelinsolvenz aufweist, zeigt der folgende Abschnitt.
Was unterscheidet die Eigenverwaltung von einer „normalen" Insolvenz?
Der größte Unterschied zwischen einer Eigenverwaltung und einem Regelinsolvenzverfahren besteht darin, wer das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens führt. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und verantwortet die Unternehmensleitung weiterhin selbst. Im Regelinsolvenzverfahren geht diese Aufgabe auf den Insolvenzverwalter über. Beide Verfahren verfolgen dabei dasselbe gesetzliche Ziel, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, setzen aber auf unterschiedliche Wege, Verantwortungsstrukturen und Sanierungslogiken.
Eigenverwaltung und Regelinsolvenz im direkten Vergleich
| Eigenverwaltung | Regelinsolvenz |
|---|---|
| Geschäftsführung bleibt grundsätzlich im Amt | Insolvenzverwalter übernimmt die Unternehmensführung |
| Sachwalter überwacht das Verfahren | Insolvenzverwalter verwaltet und führt das Verfahren |
| Geschäftsführung steuert die operative Umsetzung der Restrukturierung | Insolvenzverwalter verantwortet die operative Durchführung des Insolvenzverfahrens |
| Geschäftsführung bleibt zentraler Ansprechpartner für Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten | Insolvenzverwalter übernimmt die Kommunikation mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten |
| Sanierung unter Beibehaltung der unternehmerischen Verantwortung | Kontrolle und Verwertung durch einen unabhängigen Verwalter |
| Gesetzliches Oberziel: bestmögliche Gläubigerbefriedigung | Gesetzliches Oberziel: bestmögliche Gläubigerbefriedigung |
Auch in der Eigenverwaltung findet das Insolvenzverfahren unter gerichtlicher Aufsicht statt. Das Insolvenzgericht bestellt einen unabhängigen Sachwalter, der die Geschäftsführung begleitet und überwacht. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Kontrolle, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.
Die Unterschiede zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz liegen somit vor allem in der Organisation und Durchführung des Verfahrens. Welche Auswirkungen diese Verfahrensform in der Praxis für Unternehmen haben kann und welche Chancen sie bietet, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Welche Vorteile hat eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Eigenverwaltung verfolgt das gleiche Ziel wie jedes andere Insolvenzverfahren: die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger. Gleichzeitig eröffnet sie Unternehmen die Möglichkeit, den Sanierungsprozess aktiv mitzugestalten. Dadurch kann sie unter den richtigen Voraussetzungen verschiedene Vorteile gegenüber einem Regelinsolvenzverfahren bieten.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
- Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich handlungsfähig und steuert den operativen Sanierungsprozess weiterhin selbst.
- Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern bleibt eher erhalten, da bestehende Strukturen fortgeführt werden.
- Gesetzliche Sanierungsinstrumente können gezielt genutzt werden, um die Restrukturierung zu unterstützen.
- Der Fokus liegt auf der Fortführung des Unternehmens und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilisierung.
Die Geschäftsführung bleibt handlungsfähig
Ein wesentlicher Vorteil der Eigenverwaltung besteht darin, dass die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt bleibt und die operative Restrukturierung steuert. Dadurch bleiben unternehmensspezifisches Wissen und bestehende Entscheidungswege erhalten.
Das Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern bleibt erhalten
Ein weiterer Vorteil der Eigenverwaltung besteht darin, dass bekannte Zuständigkeiten und Ansprechpartner für Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartner fortbestehen. Dies erleichtert die Kommunikation während des Verfahrens, schafft Klarheit über Zuständigkeiten und trägt somit dazu bei, das Vertrauen wichtiger Stakeholder während des Verfahrens zu erhalten.
Die gesetzlichen Sanierungsmöglichkeiten werden gezielt genutzt
Das Insolvenzrecht stellt Unternehmen während eines Eigenverwaltungsverfahrens verschiedene Instrumente zur Verfügung, die eine Restrukturierung erleichtern. Dazu gehören beispielsweise die Insolvenzgeldvorfinanzierung, die Möglichkeit zur Anpassung belastender Vertragsverhältnisse oder die Umsetzung eines Insolvenzplans. Diese Instrumente können zusätzliche Liquidität schaffen und die wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens unterstützen.
Der Fokus liegt auf der Fortführung des Unternehmens
Die Eigenverwaltung ist darauf ausgerichtet, wirtschaftlich tragfähige Unternehmen zu erhalten. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu stabilisieren, Arbeitsplätze möglichst zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig wiederherzustellen. Welche Sanierungsmaßnahmen dafür geeignet sind, hängt jedoch immer von der individuellen Situation des Unternehmens ab.
Die genannten Vorteile können jedoch nur dann genutzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung erfüllt sind und das Verfahren sorgfältig vorbereitet wird. Welche Anforderungen Unternehmen dafür erfüllen müssen, wird im nächsten Abschnitt erläutert.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Eigenverwaltung?
Nicht jedes Unternehmen in der Krise kommt für eine Eigenverwaltung infrage. Ob das Verfahren angeordnet wird, entscheidet das Insolvenzgericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation des Unternehmens. Dabei prüft das Gericht insbesondere, ob die Eigenverwaltung für die Gläubiger voraussichtlich keine Nachteile gegenüber einem Regelinsolvenzverfahren mit sich bringt. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags ist deshalb entscheidend.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick
- Die Eigenverwaltung darf die Gläubiger nicht schlechter stellen als ein Regelinsolvenzverfahren.
- Das Unternehmen verfügt über eine realistische Sanierungsperspektive.
- Belastbare Finanzdaten und vollständige Unternehmensunterlagen liegen vor.
- Ein belastbares Sanierungskonzept sowie eine integrierte Liquiditätsplanung wurden erstellt.
- Nach dem Insolvenzgeldzeitraum muss ausreichend Liquidität für die Fortführung des Unternehmens vorhanden sein.
Wahrung der Gläubigerinteressen
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Anordnung einer Eigenverwaltung ist, dass die Gläubiger durch das Verfahren voraussichtlich nicht schlechter gestellt werden als in einem Regelinsolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht prüft daher insbesondere, ob die vorgelegte Eigenverwaltungsplanung vollständig und schlüssig ist und ob die geplante Verfahrensführung nachvollziehbar erscheint. Drohen einzelnen Gläubigern erhebliche Nachteile, kann dies der Anordnung oder Fortführung der Eigenverwaltung entgegenstehen.
Realistische Sanierungsperspektive
Die Eigenverwaltung setzt eine tragfähige Fortführungs- und Sanierungsperspektive voraus. Das Geschäftsmodell sollte belastbar sein und eine realistische Aussicht bestehen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Restrukturierungsmaßnahmen wiederherzustellen. Gleichzeitig sollte der Insolvenzantrag möglichst frühzeitig vorbereitet und gestellt werden, damit ausreichend Handlungsspielraum für die Umsetzung der Sanierung besteht.
Belastbare Finanzdaten und vollständige Verfahrensunterlagen
Eine fundierte Entscheidungsgrundlage ist sowohl für das Insolvenzgericht als auch für den Sachwalter unverzichtbar. Deshalb müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein. Hierzu gehören insbesondere eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), ein Liquiditätsstatus, eine Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Informationen zu bestehenden Verträgen und Sicherheiten. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können die Anordnung einer Eigenverwaltung erheblich erschweren oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.
Sanierungskonzept und ausreichende Liquidität
Bereits vor der Antragstellung sollte ein belastbares Sanierungskonzept erstellt werden. Ein professionelles Sanierungskonzept umfasst in der Regel:
- eine Analyse der Krisenursachen,
- konkrete operative und finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen,
- eine Kosten- und Personalplanung,
- eine integrierte Liquiditätsplanung für mindestens sechs bis zwölf Monate,
- eine Zukunftsprognose zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie
- eine Strategie für die Umsetzung der Sanierung, beispielsweise im Rahmen eines Insolvenzplans.
Das Sanierungskonzept bildet die Grundlage für die weitere Restrukturierung und dient als wichtige Entscheidungsbasis für Gericht, Sachwalter und Gläubiger.
Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass nach Auslaufen des Insolvenzgeldzeitraums (in der Regel drei Monate) ausreichend Liquidität vorhanden ist, um den Geschäftsbetrieb nachhaltig fortzuführen.
Wann ist eine Eigenverwaltung nicht sinnvoll?
Nicht in jeder schwierigen Unternehmenssituation ist die Eigenverwaltung der richtige Weg. Sie ist beispielsweise regelmäßig rechtlich nicht mögilch, wenn bereits über einen längeren Zeitraum erhebliche Rückstände gegenüber dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern bestehen. In solchen Fällen steigen die haftungsrechtlichen Risiken erheblich. Ob in solchen Fällen andere Sanierungsinstrumente besser geeignet sind, sollte frühzeitig gemeinsam mit erfahrenen Restrukturierungs- und Insolvenzexperten geprüft werden.
Die Eigenverwaltung erfordert somit nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen, sondern vor allem eine sorgfältige Vorbereitung und eine realistische Sanierungsstrategie. Sind diese Grundlagen geschaffen, kann das Verfahren einen wichtigen Beitrag zur Restrukturierung und Fortführung eines Unternehmens leisten. Wie eine Eigenverwaltung in der Praxis abläuft und welche Schritte Unternehmen dabei durchlaufen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ab?
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gliedert sich grundsätzlich in zwei Phasen: die vorläufige Eigenverwaltung und das eröffnete Insolvenzverfahren. Von den ersten Vorbereitungen bis zum Abschluss der Sanierung vergehen meist sechs bis acht Monate. Wie lange das Verfahren tatsächlich dauert, hängt jedoch von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Restrukturierung ab.
Ablauf einer Eigenverwaltung
| Phase | Inhalt |
|---|---|
| 1. Vorbereitung | Erstellung des Sanierungskonzepts, der Liquiditätsplanung und Vorbereitung des Insolvenzantrags |
| 2. Antragstellung | Einreichung des Insolvenzantrags und Beantragung der Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht |
| 3. Vorläufige Eigenverwaltung | Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung, Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Fortführung des Geschäftsbetriebs durch die Geschäftsführung |
| 4. Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht und Fortführung der Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters |
| 5. Gläubigerversammlung | Entscheidung der Gläubiger über den vorgeschlagenen Sanierungsweg |
| 6. Abschluss des Verfahrens | Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach erfolgreicher Umsetzung der Sanierung |
Bereits mit der Antragstellung beginnt die Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen. Unternehmen können dabei verschiedene insolvenzrechtliche Instrumente nutzen, beispielsweise die Insolvenzgeldvorfinanzierung oder die Anpassung belastender Vertragsverhältnisse. Etwa zwei bis drei Monate nach der Antragstellung eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren. Nach der Verfahrenseröffnung beraten die Gläubiger im Berichtstermin über den weiteren Verlauf. Wird ein Insolvenzplan vorgelegt, stimmen die vorgesehenen Gläubigergruppen über dessen Annahme ab. Bei erfolgreicher Umsetzung kann das Verfahren in der Regel nach sechs bis acht Monaten abgeschlossen werden.
Während des gesamten Verfahrens arbeiten Geschäftsführung, Sachwalter, Insolvenzgericht und Gläubiger eng zusammen. Eine strukturierte Planung und die professionelle Begleitung aller Beteiligten sind entscheidend, um die Sanierung zielgerichtet umzusetzen.
Welche Sanierungswege gibt es innerhalb der Eigenverwaltung?
Innerhalb einer Eigenverwaltung kommen grundsätzlich zwei Sanierungswege in Betracht. Welcher Weg gewählt wird, hängt unter anderem von der Unternehmensstruktur, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Zielen der Restrukturierung ab.
Sanierung durch einen Insolvenzplan
Der Insolvenzplan ermöglicht die Fortführung des Unternehmens in seiner bestehenden Rechtsform. Er beschreibt die Ursachen der Krise, die geplanten Sanierungsmaßnahmen und die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, bleibt der Rechtsträger bestehen, Schulden werden bereinigt und das Unternehmen kann auf dieser Grundlage fortgeführt werden.
Übertragende Sanierung
Bei einer übertragenden Sanierung werden wirtschaftlich tragfähige Unternehmensteile auf eine neue Gesellschaft übertragen, während die Verbindlichkeiten grundsätzlich beim bisherigen Rechtsträger verbleiben. Dieses Vorgehen wird häufig auch als Asset Deal bezeichnet.
Welcher Sanierungsweg der geeignete ist, sollte stets anhand der individuellen Unternehmenssituation geprüft werden. Dabei spielen unter anderem die Unternehmensstruktur, die Gläubigerstruktur sowie die wirtschaftlichen Ziele der Restrukturierung eine entscheidende Rolle.
Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, wie DRESEN MALL Unternehmen während einer Eigenverwaltung begleitet und welche Unterstützung wir von der Vorbereitung bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens bieten.
Wie unterstützt DRESEN MALL?
Eine Eigenverwaltung stellt hohe rechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Anforderungen an die Geschäftsführung. Neben der Vorbereitung des Insolvenzantrags müssen zahlreiche Maßnahmen geplant, dokumentiert und mit Insolvenzgericht, Sachwalter sowie den wichtigsten Stakeholdern abgestimmt werden. Eine frühzeitige und professionelle Begleitung trägt dazu bei, den Sanierungsprozess strukturiert vorzubereiten und umzusetzen.
DRESEN MALL begleitet Unternehmen in der Krise sowohl vor der Antragstellung als auch während des gesamten Eigenverwaltungsverfahrens. Gemeinsam mit der Geschäftsführung entwickeln wir individuelle Sanierungslösungen und koordinieren die notwendigen Schritte bis zum Abschluss des Verfahrens.
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfung der Insolvenzantragspflicht und Bewertung der Handlungsoptionen
- Erstellung von Sanierungskonzepten sowie integrierter Unternehmens- und Liquiditätsplanungen
- Vorbereitung und Begleitung des Eigenverwaltungsverfahrens
- Interimistische Übernahme der Geschäftsführungsverantwortung als CRO
- Koordination mit Insolvenzgericht, Sachwalter, Gläubigern und weiteren Verfahrensbeteiligten
- Einbindung eines erfahrenen Netzwerks aus Restrukturierungs-, Insolvenz- und Rechtsexperten
Jede Unternehmenskrise ist anders. Deshalb entwickeln wir keine Standardlösungen, sondern erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten einen Sanierungsweg, der auf die individuelle Situation des Unternehmens abgestimmt ist.
Fazit
Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, ihre Restrukturierung aktiv mitzugestalten und den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Gleichzeitig handelt es sich um ein anspruchsvolles Insolvenzverfahren, das eine frühzeitige Vorbereitung, eine realistische Sanierungsstrategie und die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert.
Ob eine Eigenverwaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den individuellen Zielen des Unternehmens ab. Eine frühzeitige Prüfung der Handlungsoptionen schafft die besten Voraussetzungen, um den Gestaltungsspielraum zu erhalten und die Weichen für eine erfolgreiche Sanierung zu stellen.
FAQ
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