Symbolbild für Nachtragshaushalt für Zuschüsse und KfW-Kredite

Nachtragshaushalt für Zuschüsse und KfW-Kredite

Bundestag verabschiedet ein umfangreiches Maßnahmenpaket

25. März 2020Bodo Mall#Corona

Der Bundestag hat am Mittwoch, 25.03.2020, ein großangelegtes wirtschaftliches Hilfspaket verabschiedet. Wie bereits vorher angekündigt wurde im Rahmen dessen ein Nachtragshaushalt in Höhe von 156 Mrd. Euro und zusätzlich der sogenannte Rettungsschirm WSF im Volumen von 600 Mrd. Euro auf den Weg gebracht.

Das Programmvolumen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen. Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern können insgesamt 9.000 Euro in drei Monaten, Betriebe bis 10 Mitarbeiter bis zu 15.000 Euro direkte Finanzhilfen erhalten, die nicht zurückzahlbar sind.

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern wird mit KfW-Krediten geholfen, die über die Hausbank ausgereicht werden. Dazu übernimmt der Staat eine Haftung für 80 bis 90% des Ausfallrisikos. Laut Handelsblatt-Interview (26.03.2020) mit Günther Bräunig, dem Vorstandsvorsitzenden der KfW, richtet sich das Insitut auf 20.000 bis 100.000 KfW-Anträge ein. Die Antragstellung ist seit Montag, 23.03.2020, möglich.

Im Rahmen des Kreditantrags für einen KfW-Hilfskredit erwarten die Banken in der Regel neben den üblichen Unterlagen für einen Kreditantrag einen für das Corona-Szenario erarbeiteten Business-Plan. In dieser Geschäftsplanung sollten die negativen Effekte durch Corona für einen Dritten nachvollziehbar dargelegt werden und deren Einfluss auf die Ertrags- und Vermögenslage plausibel quantifiziert werden. Aus dem Plan sollte hervorgehen, dass das Geschäftsmodell vor Ausbruch der Corona-Krise grundsätzlich rentabel war. Es sollte dargelegt werden, welche Maßnahmen durch die Geschäftsführung ergriffen wurden, um die negativen Effekte abzumildern (z.B. Kurzarbeit, veränderte Vertriebskanäle).

Im Rahmen der Maßnahmen-Pakete ist es für notleidende Unternehmen möglich, Ihre Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen. Mit einem formlosen 1-seitigem Antrag mit Bezug auf §76 SGB IV und die Notlage Ihres Unternehmens durch die Corona-Krise kann eine Stundung beantragt werden. Die zuständige Krankenkasse entscheidet anschließend, ob dem Unternehmen eine Stundung zusteht.

Weitere Informationen unter "Bundestag billigt mit breiter Mehrheit Nachtragshaushalt für 2020"